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00_Mit diybook zum Handwerkerbonus

Mit dem "Handwerkerbonus" erhalten Privatpersonen ab 1.7.2014 eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Gefördert werden die Arbeitsleistungen inkl. der Fahrtkosten ohne Materialkosten und exklusive der Umsatzsteuer. 

Dafür stehen im Kalenderjahr 2014 bis zu 10 Mio. Euro und 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung. Der Leistungszeitraum der erbrachten Leistungen muss daher zwischen dem 01.07.2014 und dem 31.12.2015 liegen. 

Wie bei jeder anderen Förderung gibt es aber auch hier einige Dinge im Vorfeld zu beachten. Damit garantiert nichts schief geht, haben wir für Euch diese Seite erstellt und außerdem alle wichtigen Fakten noch einmal in einer übersichtlichen Infografik zusammengefasst:

 

<< Infoblatt zum Download >> 

 

 

01_Wer kann eine Förderung stellen?

Jede natürliche Person (Privatpersonen) kann EINMAL pro Jahr EINEN Förderantrag für EIN Wohnobjekt erstellen! Als Wohnobjekt wird sowohl ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Reihenhaus, eine Doppelhaushälfte genauso wie auch eine Wohnung angesehen. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss dieses Wohnobjekt für PRIVATE Wohnzwecke nutzen und dort HAUPT- oder NEBENGEMELDET sein. Dabei ist es egal, wenn der Hauptwohnsitz NICHT in Österreich liegt.

02_Was WIRD gefördert?

Gefördert wird die ARBEITSLEISTUNG inklusive der Fahrtkosten die für die RENOVIERUNG, ERHALTUNG oder MODERNISIERUNG des Wohnobjekts. So werden folgende Arbeiten z.B. gefördert: Streichen, Tapezieren, Austausch bzw. Renovierung von Bodenbelägen, Erneuerung / Dämmung von Dächern und Fassaden, Austausch von Fenstern und Türen, Sanierung von Sanitäranlagen, Erneuerung der Einbauküche, uvm...

03_Was wird NICHT gefördert?

Nicht Gegenstand der Förderung sind Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum und Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste. Nicht gefördert werden daher Arbeiten wie: Dachbodenausbau, Arbeiten im GARTEN oder an der TERRASSE, an Lagerräumen und Kellerabteilen sowie unbewohnten Dachböden, gesetzlich vorgeschriebene Schornstein-Kehrarbeiten, Thermenüberprüfungen, Erstellung eines Energieausweises, Ablesedienste bei Verbrauchszählern von Gas, Strom oder Wasser, Renovierung bzw. Polsterung von Sesseln, u.ä.

04_Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 20% der förderbaren Arbeitsleistung maximal aber 600€ pro eingereichtem Antrag. Als förderbare Arbeitsleistungen werden nur solche Arbeitsleistungen anerkannt, die auf der Schlussrechnung (Endrechnung) auch als solche kenntlich gemacht bzw. extra ausgewiesen sind. Die Höhe der einzelnen Schlussrechnung muss dabei 200,- Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen.

05_Der Antrag und andere wichtige Dokumente

Neben dem Antrag selbst werden auch ein Meldezettel, die einzelnen Rechnungen - ausgestellt auf den Antragsteller - als Kopie, sowie alle Überweisungsbestätigungen benötigt. ACHTUNG: Barzahlungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt! Die Rechnung muss den formalen Kriterien des § 11 UmsatzStG 1994 entsprechen sowie eine Beschreibung der Arbeitsleistung zur Feststellung der Förderungsfähigkeit beinhalten.

06_Wie und wohin schicke ich den Antrag?

Für der Förderjahr 2014 muss der Antrag bis 28.02.2015 bei einer Bausparkassenzentrale einlangen. Für das Jahr 2015 gilt der 29.02.2016 als letzter Abgabetermin. Als Abgabestellen dienen die start:bausparkasse e.Gen. (handwerkerbonus@start-bausparkasse.at), die Bausparkasse der österr. Sparkassen AG (handwerkerbonus@sbausparkasse.co.at), die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (handwerkerbonus@raibau.at) und die Bausparkasse Wüstenrot AG (handwerkerbonus@wuestenrot.at).

07_Zusammenfassung

Gefördert werden Privatpersonen, die ihr Wohnobjekt, in dem sie gemeldet sind, renovieren bzw. erneuern lassen. Gefördert wird die Arbeitsleistung inkl. der Fahrtkosten ohne Umsatzsteuer. Der ausführende Betrieb muss ein Fachbetrieb sein und muss eine ordentliche Rechnung ausstellen. Fahrt- und Entsorgungskosten sind getrennt aufzuführen, alle förderbaren Arbeiten müssen klar erkennbar sein. Der förderbare Betrag je Rechnung muss 200,- Euro übersteigen. Je nach Ausschüttung des Fördertopfes lohnt es sich, gegebenenfalls bis Jahresende mit der Antragstellung zu warten, sodass alle anfallenden Arbeiten durchgeführt werden konnten.