Hallo Werner, danke für Deine Frage. Rauchmelder sind bei allen Neubauten pflicht. Nicht aber bei Altbestand. Die Ausnahme ist Kärnten, wo seit 01.07.2013 Rauchmelder in sämtlichen Wohnungen verpflichtend sind. Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen zu installieren. Dazu zählt das Wohnzimmer nicht aber die Küche. Zugrunde liegt die OiB-Richtlinie 2. Die Montage und Wartung ist leider unterschiedlich geregelt. Wenn eine Regelung vorhanden ist (B, K, St, T, V, W), dann ist für die Anbringung der Vermieter und für die Wartung der Mieter zustündig. In NÖ,OÖ und Sb. ist das bisher nicht geregelt. Viele Grüße
Hallo Werner, danke für Deine Frage. Rauchmelder sind bei allen Neubauten pflicht. Nicht aber bei Altbestand. Die Ausnahme ist Kärnten, wo seit 01.07.2013 Rauchmelder in sämtlichen Wohnungen verpflichtend sind. Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen zu installieren. Dazu zählt das Wohnzimmer nicht aber die Küche. Zugrunde liegt die OiB-Richtlinie 2. Die Montage und Wartung ist leider unterschiedlich geregelt. Wenn eine Regelung vorhanden ist (B, K, St, T, V, W), dann ist für die Anbringung der Vermieter und für die Wartung der Mieter zustündig. In NÖ,OÖ und Sb. ist das bisher nicht geregelt. Viele Grüße