Asbest: Gefahr gebannt?

Anfang der 90er Jahre wurde der Einsatz von einstmals als Wunderfaser bezeichnetem Asbest innerhalb der EU verboten. Bekanntermaßen bergen in der Luft verwirbelte feine Fasern des Materials ein enormes Krebsrisiko. Trotz des Verbots und umfangreicher Sanierungsarbeiten in den vergangenen Jahrzehnten kann der Heimwerker aber nach wie vor auf den gefährlichen Baustoff stoßen. Was ist jetzt zu unternehmen?

Asbest heute

Gerade in den 60er Jahren wurde Asbest in unzähligen Baustoffen verarbeitet. So begegnet er dem Heimwerker noch immer zum Beispiel in alten Well- und Fassadenplatten, vor allem in der Garage oder in Fußböden. Asbest wurde aber noch in vielen anderen Baustoffen und Werkstücken jener Zeit verarbeitet; als Zusatz zu Zement, Klebern und sogar in alten Dichtungen von Steckdosen! Das Problem: Selbst wenn z.B. Fassadenplatten bereits bei der letzten Renovierung entfernt worden sind, kann während einer neuerlichen Modernisierung und Sanierung immer noch Asbest frei werden; dann nämlich, wenn der Baustoff in Klebern und Spachtelmassen steckt. Solange diese jedoch nicht angefasst werden, gelten solche "gebundenen" Werkstoffe als verhältnismäßig ungefährlich. Das sieht indes anders aus, wenn die Klebereste mit Flex oder Schwingschleifer entfernt werden. Diese Gefahr darf nicht unterschätzt werden! Denn wie brisant die Asbest-Fasern heute betrachtet werden, ist daran zu erkennen, dass asbesthaltige Bau- und Werkstoffe nur in speziellen Boxen oder Säcken bei Entsorgungsunternehmen abgegeben oder transportiert werden dürfen.

Was ist zu tun?

Asbest kann grob an der grauen Farbe, einer faserigen Struktur oder indirekt über den Herstellungszeitraum der Gebäude oder von Bauteilen erkannt werden. Allerdings besteht für Laien durchaus Verwechslungsgefahr, da ein bekanntes, asbestfreies Nachfolgeprodukt unter dem gleichen Markennamen (Eternit) verkauft wurde. Hat der Heimwerker den Verdacht, auf Asbest gestoßen zu sein, sollte schon der eigenen Gesundheit zuliebe die Arbeit eingestellt werden. Bausachverständige können direkt vor Ort eine Abschätzung und Klassifikation des Materials vornehmen. Auch wenn der Termin für die Fertigstellung des Projekts dadurch nicht eingehalten werden kann, sollte im Zweifel unbedingt der Rat des Fachmanns eingeholt werden. Keinesfalls darf (eventuell vorhandenes) Asbest einfach überstrichen oder durch Trockenbauplatten überdeckt werden! Denn die Fasern sind dermaßen fein, dass das Gesundheitsrisiko auch in diesem Fall weiterbesteht. Die Sanierung asbesthaltiger Gebäude ist keine Aufgabe, die von einem Heimwerker gelöst werden kann. Die Sanierung gehört in die Hände von Fachleuten, die sich nicht nur selbst durch besondere Kleidung schützen, sondern auch in Abhängigkeit von dem konkreten Projekt Maßnahmen ergreifen, die eine Freisetzung der Fasern in die Luft verhindern.

 

Bildquelle: Ecology - Fotolia.com

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