Gasgerätewartung nicht versäumen
Die meisten Unfälle mit Gasgeräte sind auf mangelhafte bzw. fehlende Wartung, nicht typengerechte Verwendung des Gerätes, aber auch Manipulation zurückzuführen. Leider kommen Betreiber von Gas-Feuerstätten ihrer Wartungspflicht bzw. Überprüfungspflicht erst dann nach, wenn das Wasser oder die Heizung kalt bleiben. Oft ist es dann leider zu spät und stark verschmutzte Geräte und/oder andere Einflussfaktoren wie z.B. zu dichte Räume, Ablufteinrichtungen, etc. beeinträchtigen die einwandfreie Verbrennung und Abgasabführung der kamingebundenen Geräte.
Robert Breitschopf, Innungsmeister der Wiener Installateure: "Es zeigt sich leider immer wieder, dass die eingetretenen Unfälle vermieden werden hätten können, wenn die Gasgerätenutzer ihren Verpflichtungen nachgekommen wären. Feuerstätten benötigen für eine einwandfreie Verbrennung ausreichend Verbrennungsluft. In Wien haben wir einen sehr hohen Anteil an Gasgeräten mit offenem Verbrennungsraum; die sich die Luft zur Verbrennung aus dem Aufstellungsraum holen. Kommt es nun durch einen Abgasaustritt zur Kohlenmonoxidbildung, tritt das mit Kohlenmonoxid angereicherte Abgas in den Raum aus. Bei nicht gewarteten Gasgeräten kommt es durch die fehlende Wartung und die damit verbundene unvollkommene Verbrennung sofort zu einer Kohlenmonoxidbildung. Erschwerend kommt in diesen Fällen dazu, dass durch die starke Verunreinigung des Gerätes meist auch die Sicherheitseinrichtungen außer Kraft gesetzt werden.
Aber auch die Selbstmontage von Gasgeräten oder Ablufteinrichtungen (z.B. Ventilatoren, Klimageräte) führt zu Unfällen. Dem Laien sind die vielfältigen, umfangreichen, technischen und gesetzlichen Bestimmungen oft nicht bekannt. Daher sind laut Breitschopf derartige Arbeiten, die auch die Gesundheit anderer Bewohner gefährden, ausschließlich vom befähigten Fachmann durchführen zu lassen.
Einen spezialisierten Service zur Thermen-Wartung bietet z.B. der Thermendoktor auf seiner Seite www.thermendoktor.at.
Hinweise zur Wartung
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor. "Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern." schreibt das Gesetz vor. 5-Liter-Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss, die dem heutigen Stand der Warmwasserbereitungstechnik in keinster Art und Weise entsprechen, sind darüber hinaus, wiederkehrend alle zwei Jahre von einem befähigten Fachmann überprüfen zu lassen.
Ein Tipp für alle, die ihr altes Gasgerät gegen ein modernes und effizienteres Gerät tauschen möchten: Vor dem Kauf sollte man sich beim Fachbetrieb über die verschiedenen Geräte-Bauarten informieren lassen und auch die baulichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Grundsätzlich empfiehlt es sich auf ein Gerät mit geschlossenem Verbrennungsraum umzusteigen, da sich diese die benötigte Luft aus dem Freien holen und gegenüber dem Aufstellraum dicht sind. Ein heißer Tipp in Richtung einer höchstmöglichen Energieeffizienz und Raumluftunabhängigkeit ist hier die Brennwerttechnik.
Bildquelle: thermendoktor.at