Per Gesetz sparen lernen
In einer von Festo letztes Jahr in Auftrag gegebenen Gallup-Umfrage zeigte sich, dass zwei Drittel der Befragten die EU-Richtlinie nicht kennen. Nicht einmal ein Drittel gibt an, die EU-Vorgaben zu kennen, von diesem Drittel können 38% die Auswirkungen auf ihr Unternehmen nicht abschätzen. Andererseits arbeitet rund die Hälfte der Befragten bereits heute mit Energiekennzahlen, 47% nutzen diese Benchmarks jedoch nicht.
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz soll Energieversorger, Großunternehmer und Bundesstellen dazu bewegen, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule zu stabilisieren. Energieversorger müssen künftig jährlich nachweisen Maßnahmen zur Energieverbrauchseinsparung um 0,6 % gesetzt zu haben. Ursprüngliche Varianten hatten erhebliche Belastungen auch für produzierende Unternehmen vorgesehen. Mit der vom Wirtschaftsminister gewählten Umsetzung der Richtlinie als Lieferantenverpflichtung konnte diese Belastung begrenzt werden.
Vor allem in der Produktion sieht Festo viel Energieeinsparungspotenzial. "Abgesehen vom Umweltgedanken: Bis zu 60% Energiekosten kann man durch eine Optimierung auf Hallen- und Anlagenebene einsparen", so Rainer Ostermann. Gehe es z.B. um Druckluft, so müssten alle Bereiche von der Erzeugung über die Aufbereitung und Verteilung bis hin zu den Anwendungen in die Betrachtungen und die Auswahl der anschließenden Maßnahmen einbezogen werden. Professionelle Analyse- und Umsetzungskompetenz sei hierfür gefragt. Als positiver Nebeneffekt der Maßnahmen verringere sich zudem meist die Wartungsintensität.
Bildquelle: Festo/ Gallup Institut