Eiszapfen - nein, danke!
Nach aktueller Rechtslage können Hauseigentümer verklagt werden, wenn Fußgänger oder Autos durch herunterfallenden Schnee sowie Eiszapfen geschädigt werden. Solche Fälle lassen sich allerdings von vornherein vermeiden. Zum Beispiel sorgen spezielle Heizbänder in der Regenrinne und im Fallrohr dafür, dass das Schmelzwasser zu jeder Zeit ungehindert abfließt.
Doch Frost ist nicht nur außerhalb des Hauses, sondern auch innen eine Gefahrenquelle. So kann etwa in Leitungen und Rohranlagen von selten genutzten oder wenig geheizten Räumen das Wasser gefrieren. Durch den erhöhten Druck des Eises kommt es zu kleinen Rissen, die sich beim nächsten Tauwetter als Leck bemerkbar machen und im schlimmsten Fall zu einem Rohrbruch führen. Ein wirksamer Schutz gegen Frostschäden dieser Art sind Begleitheizungen, die für den notwendigen Temperaturausgleich sorgen. Sie werden an der Oberfläche verlegt und über einen energieeffizienten Thermostaten elektrisch angeschlossen. Die Kosten dieser vorbeugenden Maßnahme, die kostspielige Schadensersatzforderungen verhindert, sind vergleichsweise günstig.
Heizbänder für Dachrinnen, Fallrohre und Leitungen hat z.B. der Wärmespezialist Danfoss im Programm. Mit ihnen kann Sach- und Personenschäden durch Frost oder Eisbildung vorgebeugt werden.
Bildquelle: Danfoss