Neuer Fliesenbelag: Trittschallschutz nicht vergessen!
Unangenehme Geräuschkulisse
Wer störende Geräusche durch Klick und Klack auf gefliesten Böden vermeiden will, setzt bei Neubau oder Modernisierung auf Trittschalldämmung unter dem Fliesenbelag. Das gebietet nicht nur die Rücksicht auf Mitbewohner, sondern auch die gesetzliche Lage. Denn in Sachen Lärmschutz durch Trittschall gibt es klare Grenzwerte, die einzuhalten sind.
Für leise Schritte auf Fliesen oder Naturstein bietet die Industrie ein breites Portfolio von Schallschutzprodukten an. Sie dämmen den Lärm beim Begehen von Fußböden ebenso spürbar ein wie beim Stühlerücken oder beim Spielen und Hüpfen. Schallreduzierungen von 14, 15 oder gar über 20 Dezibel sind keine Ausnahmen, sondern die Regel.
Mehr als nur Schallschutz
Wer als Bauherr oder Renovierer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und zudem den Ohren seiner Mitbewohner derart Gutes antun will, kann zwischen unterschiedlichen Formen des Schallschutzes wählen. Zum einen kommen Produkte infrage, deren einzige Funktion die Trittschalldämmung ist. Sie bringen es auf Schallschutzwerte oberhalb der 20-Dezibel-Marke. Andere Produkte wiederum verbinden die Trittschalldämmung mit weiteren nützlichen Funktionen wie dem Abdichten, was vor allem in Nassräumen wie Bad und Dusche unabdingbar ist.
Darüber hinaus sind Multifunktionstalente wie die Biber-BD20plus des ostwestfälischen Spezialbaustoff-Herstellers Oxiegen auf dem Markt, die nicht nur Wasser und Schall in Schach halten, sondern auch Belag und Untergrund voneinander entkoppeln. Damit werden die unterschiedlichen Reaktionen von Belag und Untergrund bei Temperaturveränderungen aufgefangen, so dass es nicht zu Spannungen und Rissen bei den Fliesen kommt.
Bildquelle: Deutsche Fliese/ Villeroy&Boch/ bpr
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