Asbest: Fast 25 Jahre verboten und immer noch da

Es klingt fatal: An die 80 Prozent der Menge an Asbest, die bis 1993 im noch vorhandenen Gebäudebestand verbaut worden ist, befindet sich weiterhin an Ort und Stelle. Danach wurde also gerade mal ein Fünftel von den Dächern, Fassaden, Fußbodenbelägen oder Flexplatten, in denen der krebserregende Faserfeinstaub enthalten ist, ausgetauscht und entsorgt. Mit dieser Feststellung machte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 2016 auf die noch immer in unserer Umwelt vorhandene tödliche Gefahr aufmerksam, die in den vergangenen Jahren offenbar nur recht zögerlich beseitigt wurde.

Überall Asbest?

Bis zum Asbestverbot 1993 sind Millionen Tonnen des damals sehr populären Materials – auch in Kombination mit Zement – verbaut worden. Kein Wunder: Dem Baustoff wurden ab den 60er Jahren für die damalige Zeit geradezu revolutionäre Eigenschaften, von hitzebeständig und unbrennbar über chemisch stabil bis hin zu isolierend gegen Wärme und Kälte, zugesprochen. Die massenhafte Verbreitung von Asbest war da im Grunde nur konsequent. Doch es sind bei Weitem nicht nur die sechs Welleternitplatten auf Nachbars Garage, die uns gefährlich werden können. Asbest steckt auch heute noch in Millionen Bremsbelägen alter Autos, Heizkörperverkleidungen, Schweißpappen, Wandplatten von DDR-Altbauten und sogar in Uralt-Elektrogeräten.

Während Hobbygärtner und Heimwerker ihre alten Beet-Abtrennungen, asbesthaltigen Blumenkästen oder Elektro-Speicherheizgeräte ohne große Mühe und in staubdichter Kunststofffolie verpackt selbst zur nächstgelegenen Asbest-Annahmestelle bringen können, ist die Entsorgung größerer Bauteile schon problematischer. Wichtig zu wissen: Die krebserregenden Asbestfasern sind im Zementmaterial nur „sicher“ gebunden, solange sie völlig unzerstört bleiben.

Vorsicht gefragt

Hauseigentümer dürfen Demontagearbeiten asbesthaltiger Bauteile zwar selbst vornehmen. Das hat jedoch ausgesprochen vorsichtig und unter strenger Einhaltung von Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie mit Rücksicht auf Umwelt und Nachbarn zu geschehen. So müssen Platten bei Demontagearbeiten angefeuchtet werden und, wenn möglich, zerstörungsfrei, also im Ganzen abgebaut werden. Scheint absehbar, dass die Arbeiten zur Demontage aufwändiger werden könnten, ist die Beauftragung eines professionellen Asbestsanierungsunternehmens sinnvoller und erheblich gesünder, als selbst Hand anzulegen.

Bei allen Tätigkeiten mit asbestbelasteten Materialien sind vorbeugende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen besonders zu beachten, selbst bei Kleinstmengen. Es gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 vom 20.03.2014, die organisatorische und sicherheitstechnische Maßnahmen sowie Art und Umfang der persönlichen Schutzausrüstung bei Asbestsanierungsarbeiten definieren. 

Sicher umgehen mit Asbest

Auch wenn sich die Gültigkeit der Bestimmungen in erster Linie an die Mitarbeiter von gewerblichen Sanierungsfirmen richtet, sollten bei der privaten Asbestbeseitigung mindestens die folgenden Sicherheitsmaßnahmen konsequent angewendet werden:

  • Anlegen zuverlässiger Atemschutzfiltergeräte (empfohlen wird die Partikelfilterklasse P2)
  • Verwendung einer dicht schließenden, den Körper vollständig bedeckenden Schutzkleidung (auch Einweganzug)
  • Tragen von langen, vollbeschichteten Schutzhandschuhen, möglichst aus Leder
  • Nutzung einer wirkungsvollen und staubdichten Schutzbrille

Worauf bei der Asbestsanierung sonst noch zu achten ist, beschreibt auch die aktuelle Ratgeberbroschüre der Stiftung Warentest Asbest im Haus vom Januar 2017, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

 

Bildquelle: © farbled_01 - Fotolia.com

Erzähl auch anderen davon

Verwandte Anleitungen