Gefahr von oben: Maßnahmen gegen Starkregen
Große Wassermengen können Stabilität gefährden
Kann der Niederschlag nicht schnell genug abfließen, staut er sich auf dem Dach. Nur wenn dieses absolut dicht ist, werden Schäden durch eindringendes Wasser vermieden. Besitzer eines Flachdachs sollten das Phänomen extremer Wetterlagen sehr ernst nehmen. Das betonte unlängst auch der TÜV Rheinland noch einmal. Denn das Wasser muss schnellstmöglich abgeleitet werden. Kleine Risse in der Konstruktion lassen das Regenwasser in das Gebäude sickern. Das muss von innen zunächst nicht erkennbar sein. Im Laufe der Zeit führt die Feuchtigkeit dann aber zu Schäden an der Bausubstanz.
Am besten einmal pro Jahr sollten Hausbesitzer deshalb ihr Dach in Augenschein nehmen und nach Schäden oder Veränderungen suchen. Staut sich das Wasser nach einem Starkregen auf dem Dach, nimmt das auf den tragenden Wänden lagernde Gewicht sprunghaft zu. Dabei kann die Grenze dessen erreicht sein, wofür die Statik ausgelegt ist. Im schlimmsten Fall wird damit die Gebäudestabilität gefährdet.
Ablaufsysteme müssen gewartet werden
Damit es nicht erst soweit kommt, müssen die Abflüsse regelmäßig gereinigt werden. Laub, Äste und Unrat sollten entfernt werden, damit das Wasser möglichst rasch abgeleitet werden kann. Bei Flachdächern in Leichtbauweise sind zusätzlich Notabläufe vorgeschrieben, deren Funktionsfähigkeit ebenfalls kontrolliert werden muss. Die Entwässerung kann nur dann funktionieren, wenn die Abläufe auch professionell montiert worden sind. So muss sich der Ablauf an der tiefsten Stelle des Daches befinden, um seinen vollen Nutzen entfalten zu können.
Wie Haus und Auto sollte auch das Dach in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, um beispielsweise Moose und Flechten zu entfernen, die das Wasser am Abfließen hindern oder in das Innere der Konstruktion leiten. In größeren Intervallen, etwa alle vier bis fünf Jahre, ist eine große Inspektion zu empfehlen. Dabei prüft ein Sachverständiger das Dach und seine Konstruktion auf eventuelle Schäden. Da der Eigentümer für die Gebäudesicherheit zuständig ist, sollten diese Inspektionen und Wartungsarbeiten gerade auch bei vermieteten Objekten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
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