Wichtig: Gehwege laubfrei halten!

Coburg (ots) - Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Was im Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Da ist ein Unfall schnell passiert.

Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Fußwege kümmern müssen. Wer sich dieser Pflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall stehen dem Geschädigten neben den Behandlungskosten noch Schmerzensgeld - und falls er arbeitet - auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zu. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

 

Bildquelle: obs/HUK-Coburg/Hagen Lehmann Coburg

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