Abstellen verboten? – Die Gehhilfe als Stolperfalle

Berlin (ots) - Inzwischen haben wir uns längst daran gewöhnt, dass viele ältere Menschen mit einem Rollator unterwegs sind. Nur auf diese Weise können sie oft noch mobil sein. Doch was geschieht mit dieser Gehhilfe, wenn sie gerade nicht gebraucht wird? Darf der Rollator einfach vor der Tür abgestellt werden? Genau darum drehte sich ein Prozess vor dem Amtsgericht.

Der Fall

Ein Hauseigentümer wollte es seiner Mieterin verbieten, dass sie ihren Rollator rechts neben der Haustür abstellte. Das versperre den Weg zum Keller. Stattdessen bot er an, das Gerät in einem weiter entfernten Schuppen unterzubringen oder es in jedem Einzelfalle in die Wohnung tragen zu lassen. Mit beidem war die Mieterin nicht einverstanden.

Das Urteil

Das zuständige Gericht sah es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Zwar scheide der Platz rechts neben der Haustür tatsächlich wegen des Kellerzugangs aus. Aber links neben der Tür dürfe der Rollator künftig abgestellt werden. (Amtsgericht Recklinghausen, Aktenzeichen 56 C 98/13)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

Erzähl auch anderen davon