Immobilienerbe: So wird ein Testament schnell ungültig

Wer etwas zu vererben hat und das nach seinem Ableben in bestimmten Händen wissen will, sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn ein übereiltes Testament, das nicht den formalen Ansprüchen an ein solches Rechtsdokument entspricht, kann auch schnell einmal ungültig werden. So geschehen folgenden Fall, in dem ein Gericht das Testament einer alten Dame nicht anerkannte. Denn es war auf Butterbrotpapier geschrieben.

Der Fall

Berlin (ots) - Eine ältere Dame war verstorben und hatte hauptsächlich einen Nachlass in Gestalt einer Immobilie hinterlassen. Die möglichen Erben verwiesen auf zwei Testamente, denen zufolge sie begünstigt gewesen wären. Es handelte sich um einen etwa acht mal zehn Zentimeter großen Zettel, der von Hand mit der Schere ausgeschnitten worden war, und um ein mehrfach gefaltetes Blatt, dessen Beschaffenheit dem von Butterbrotpapier entsprach. Der erste der beiden Zettel war mit "Tesemt" statt mit "Testament" überschrieben.

Das Urteil

Ein Gericht befand nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, das alles lasse nicht unbedingt "einen ernstlichen Testierwillen" erkennen. Auch der Auffindeort, eine Schatulle mit leeren, gebrauchten Briefumschlägen, bestärke diese These. Hier seien Zweifel angebracht, ob die Dokumente wirklich als letzter Wille gedacht waren, und deswegen liege kein gültiges Testament vor. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 10 W 153/15)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

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