Keine Miete, kein Mietausfall
Der Fall
Ein Mann verabredete mit seiner geschiedenen Ehefrau, dass diese kostenfrei in seiner Eigentumswohnung leben dürfe. Es existierte nicht einmal ein Mietvertrag zwischen beiden. Das ging so lange gut, bis in dem Gebäude ein größerer Leitungswasserschaden auftrat. Die Frau musste das Haus für über ein Jahr verlassen. So lange nahmen die Trocknungs- und Sanierungsarbeiten in Anspruch. Der Eigentümer machte deswegen bei der Versicherung einen Mietausfallschaden in Höhe von mehr als 10.000 Euro geltend. Das verweigerte ihm die Assekuranz.
Das Urteil
Der zuständige Zivilsenat konnte die Argumentation des Wohnungseigentümers nicht nachvollziehen. Wenn weder ein Mietverhältnis vorliege noch Zahlungen geleistet worden seien, dann könne man auch keinen Mietausfallschaden zuerkennen. Nur das sei schließlich im Versicherungsvertrag aufgeführt, nicht aber der Sonderfall der kostenfreien Wohnraumüberlassung.
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)