Mieterhöhung mit Gutachten – Geht das?

Nichts kann das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern so nachhaltig trüben wie eine androhende Mieterhöhung. Doch steht es Vermietern frei, den geforderten Mietzins ganz nach Belieben zu erhöhen? Oder welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine solche Erhöhung rechtens ist? Diese Streitfrage wurde nun höchstrichterlich geklärt.

Berlin (ots) - Die Beziehung zwischen Eigentümern und Vermietern wird regelmäßig auf die Probe gestellt, wenn es zu Mieterhöhungen kommt. Das ist nachvollziehbar, denn wer zahlt schon gerne mehr Geld? Ein solches Mieterhöhungsbegehren muss allerdings formal korrekt begründet werden, sonst hat es keinen rechtlichen Bestand.

Im konkreten Fall war es darum gegangen, ob das Beifügen eines Sachverständigengutachtens ausreicht, um ein Mieterhöhungsverlangen ordnungsgemäß zu begründen. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde das nun nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS geklärt. Wenn das Gutachten die Angaben enthält, die für den Mieter erforderlich sind, um die Berechtigung der beabsichtigten Erhöhung zu prüfen, reicht das aus. Dazu gehören eine Aussage des Sachverständigen über die tatsächliche örtliche Vergleichsmiete und eine Einordnung der zu beurteilenden Wohnung in das örtliche Preisgefüge. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 66/15) 

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

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