Mietminderung wegen spielender Kinder? – Nicht so schnell!

Spielende Kinder sind ein ganz normaler Teil unseres gesellschaftlichen Alltags. Die Geräuschkulisse, die beim Toben und Tollen entsteht, wirkt aber längst nicht auf jeden Mitbürger beruhigend. Vor allem in Mietshäusern kann schnell Streit unter den Nachbarn ausbrechen, wenn der Lärm in Krach ausartet. Doch dürfen andere Bewohner im Haus darin gleich einen Mangel sehen und ihre Mietzahlungen reduzieren? Ein Gericht sah das anders! (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17)

Der Fall

Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder. Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte, dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren.

Das Urteil

Die Justiz spielte in diesem Fall jedoch nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach Informationen des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen. Aber vereinzelte Geräuschentwicklung – etwa beim Kindergeburtstag und bei Streitereien – sei als sozialadäquat hinzunehmen.

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