Schlüsselrückgabe per Briefkasten – Keine gute Idee!
Der Fall
In einem aktuellen Fall behaupteten die Mieter, sie hätten die Wohnung schon Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel (mit exakter Bezeichnung) in den Briefkasten des Eigentümers geworfen. Der aber bestritt das. Er habe nie einen derartigen Brief gefunden, auch nichts von dem bereits erfolgten Auszug gewusst und deswegen schließlich eine Räumungsklage angestrengt.
Das Urteil
Auch vor Gericht war den Mietern kein Glück beschieden. Die Justiz verweigerte ihnen wegen fehlender Aussicht auf Erfolg die Prozesskostenhilfe. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hieß es im Urteil, wer „eine weniger sichere Art der Rückgabe“ von Schlüsseln wähle, der trage das Risiko des Misslingens. (Landgericht Krefeld, Aktenzeichen 2 T 28/18)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS