Streitfall: Wenn Mieter ihrer Kaution hinterher rennen

Die Stellung von Kautionen ist immer ein leidiges Thema, wenn es um Mietwohnungen geht. Wie viel Kaution ist angemessen? Wie ist diese zu verrechnen? Kann die Kaution bei Auszug quasi als letzte Mietrate angesehen werden? Schnell wird klar: Hier lauert viel Konfliktpotential zwischen Mietern und Vermietern. Für regelmäßige Aufregung sorgt vor allem die Frage, wie lange eine Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses eigentlich einbehalten werden darf. Ein aktueller Streit landete vor Gericht.

Der Fall

Berlin (ots) - Grundsätzlich gibt es keinen Zweifel daran, dass eine Kaution nach Ende des Mietverhältnisses nicht unangemessen lange beim Vermieter verbleiben darf. Allerdings muss man ihm wenigstens so viel Zeit geben, dass er über einen eventuellen Einbehalt zur Abdeckung von Ansprüchen entscheiden kann. Genau darum stritten die Vertragsparteien im konkreten Fall. Es ging unter anderem um zwei nicht bezahlte Mieten, um eventuelle Schadenersatzforderungen des Eigentümers – und eben um besagte Kaution. 

Das Urteil

Die zuständige Richterin war nicht der Meinung, dass man die nicht bezahlten Mieten mit der Kaution verrechnen könne. Sie verurteilte die Mieterin nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, diese Mieten zunächst zu bezahlen. Das habe nichts mit der Kaution zu tun. Wie viel Zeit der Vermieter zur Rückzahlung dieser einbehaltenen Summe benötige, das hänge "von den Umständen des Einzelfalles ab". Diese könnten so beschaffen sein, "dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind". (Amtsgericht Calw, Aktenzeichen 8 C 148/16)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle LBS

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