Den Tod als Nachbarn? – Lieber nicht!
Der Fall
Seine Nachbarn kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Doch in diesem Fall wollten das die Anwohner nicht akzeptieren. Die Nachbarn sahen mit Schrecken, dass ein Bestattungsunternehmen in ihre unmittelbare Umgebung ziehen sollte. Prompt klagten sie gegen die neue Nachbarschaft. Die ausführliche Begründung: Ein solches Gewerbe passe nicht in ein Wohngebiet und außerdem seien wegen des Aufbewahrens von Leichen gesundheitliche Gefahren zu befürchten.
Das Urteil
Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS scheiterten sie damit. Erstens müsse man bei der Umgebung von einem Misch-, Wohn-, Dorf- und ansatzweise auch Kerngebiet und nicht von einem reinen Wohngebiet sprechen. Zweitens gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der ordnungsgemäße Betrieb eines Bestattungshauses zwingende Verstöße gegen hygienische Vorschriften nach sich ziehe. (Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 5 k 9244/17.TR)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS