Überflüssig? – Mieter klagt gegen Sanierungsmaßnahmen

Zum Ausziehen getrieben oder nicht? Immer wieder sorgen Nachrichten für Aufsehen, dass Vermieter gerne zur Sanierungskeule greifen, um Mieter aus ihrem laufenden Vertrag zu drängen. Denn nach erfolgreicher Sanierung steigen für gewöhnlich auch die Wohnkosten erheblich an. Klar, dass Mieter sich hier inzwischen sehr dünnhäutig geben. Doch handelt es sich bei jedem größeren Umbau gleich um Zwangsmaßnahmen? Oder stecken manchmal vielleicht doch vernünftige Gründe dahinter? Ein Gericht hatte im konkreten Fall zu entscheiden. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 453 C 22061/15)

Der Fall

Sanierungsmaßnahmen seitens des Vermieters werden inzwischen misstrauisch beäugt. In einem aktuellen Fall war die Ankündigung von Sanierungsarbeiten an der Wohnung bzw. am gesamten Haus für den Mieter ein Schock, denn seine monatlichen Zahlungen sollten anschließend von 754 Euro auf 1.267 Euro steigen. Er hielt das für einen nicht mehr zumutbaren Härtefall einer Luxussanierung, die eindeutig darauf abziele, ihm das weitere Wohnen in dem Objekt unmöglich zu machen. Der Fall ging vor Gericht.

 

Das Urteil

Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS betrachtete das zuständige Gericht die Arbeiten – Einsetzen von Isolierglas im Zuge eines Fensteraustausches, Bau eines Außenaufzuges, Anschluss an die Zentralheizung, Verlegen dreiadriger Stromleitungen unter Putz – nicht als unzumutbar. Wenn sich der Eigentümer an gewisse Vorgaben halte, dann sei das gestattet. Dazu zählten eine Ankündigung der Arbeiten mindestens drei Monate vor Baubeginn und eine stichwortartige Beschreibung der beabsichtigten Änderungen. Eine maximal nötige zehntägige Abwesenheit des Mieters (bei Übernahme der Kosten für eine Ersatzunterkunft) sei zumutbar.

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

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