Wildschweine im Garten: Wer wirklich für Schutzzaun sorgen muss
Der Fall
Ein Haus lag am Stadtrand von Berlin, in der Nähe eines Waldgebietes. Regelmäßig drangen Wildschweine auf das Grundstück vor, weil die Zäune schadhaft waren. Das wollten sich die Mieter nicht dauerhaft bieten lassen. Sie mahnten eine bessere Absicherung des Anwesens an. Der teils defekte, teils löchrige, teils von den Tieren untergrabene Zaun müsse repariert werden, um die Gemeinschaftsflächen zu schützen.
Das Urteil
Bis zur Wiederherstellung der Grundstücksabgrenzung dürften die Mieter ihre monatlichen Zahlungen kürzen, entschieden die Richter des Landgerichts Berlin. Und zwar in bestimmten Monaten um zehn, in anderen Monaten um 20 Prozent – abhängig von der Belästigung durch die Wildschweine. Es handle sich hier eindeutig um einen Mangel, der den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtige.
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS