Schallschutz mit System – Wie sich Trittschall vermeiden lässt

Guter Schallschutz ist ein Qualitätsmerkmal einer Immobilie, auf das Mieter inzwischen besonderen Wert legen. Hersteller wie die Schöck Bauteile GmbH aus Baden-Baden haben da Hochkonjunktur. Mit dem Produktprogramm Schöck Tronsole etwa wird ein Trittschallschutzsystem für Stahlbetontreppen angeboten, das erhöhten Schallschutz gewährleistet. Mit den Trittschalldämmelementen werden Stahlbetontreppenläufe sowie -podeste akustisch vom Gebäude entkoppelt. Statische und akustische Nachweise sollen Planern und Bauherren hohe Sicherheit bieten. Doch warum ist es so wichtig, ein System zu wählen und nicht bloß auf Behelfsmaßnahmen zu setzen?

Warum Trittschallschutz wichtig ist

Um gesetzliche und privatrechtliche Anforderungen an den Trittschallschutz in Gebäuden zu erfüllen, muss auf hohe Qualität bei Trittschalldämmelementen geachtet werden. Einzelmaßnahmen gegen den Schallschutz bieten häufig keine Sicherheit und sind sehr fehleranfällig. Durch mögliche Schallbrücken sind sogar die Mindestanforderungen gefährdet. Ute Schroth, Produktmanagerin Tronsole bei Schöck erklärt, warum es wichtig ist, auf System- und nicht auf Einzellösungen zu bauen: „Beim Schallschutz entscheidet die schlechteste Verbindung. Auf der Baustelle werden leider oft Einzellösungen gewählt. Aber bereits ein einzelner Kieselstein in der Fuge reduziert die Schalldämmung um ca. 10 dB. Die Tronsole hingegen umschließt als System die komplette Treppe, sodass die Gefahr von Schallbrücken minimiert wird.“

Akustische Belastung in Wohnräumen kann neben Kopfschmerzen auch ein gesteigertes Aggressionspotential, reduzierte Konzentrationsfähigkeit sowie Schlafstörungen und Tagesmüdigkeit hervorrufen. Besonders Treppenhäuser stellen eine störende Lärmquelle dar. Gerade bei der Planung von Wohngebäuden sollte daher auf Trittschalldämmung im Treppenhaus geachtet werden. Das Bewusstsein der Bewohner für Schallschutz und Wohnqualität nimmt immer weiter zu. Dies verdeutlichen auch die bestehenden gesetzlichen und privatrechtlichen Schallschutzanforderungen, durch die eine qualitativ hochwertige Trittschalldämmung erforderlich wird.

Vorsicht walten lassen

Die Mindestanforderungen an Treppen liegen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden bei L‘n,w ≤ 53 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern gelten L‘n,w ≤ 46 dB. Für Hotels, Beherbergungsstätten und Krankenhäuser gelten die Mindestanforderungen von L‘n,w ≤ 58 dB. Grundsätzlich wird zwischen öffentlich-rechtlich bindenden Mindestanforderungen und den privatrechtlich geschuldeten Anforderungen unterschieden. Die Mindestanforderungen sind im Sinne des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Sie dürfen nicht unterschritten werden. Gegenüber dem Bauherrn sind allerdings meist höhere Anforderungen geschuldet, die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.). Je nach Ausstattung und Lage können sich die geforderten Anforderungen unterscheiden und damit das, was der Bauherr an Schallschutz erwarten darf.

Auf Baustellen wird in vielen Fällen auf provisorische Lösungen zurückgegriffen, die allerdings die Mindestanforderungen nicht dauerhaft erfüllen. Beim Einsatz von Gummilagern wird der Fugenbereich nicht vollständig ausgefüllt. Schmutz und Putz können schnell in die Fugen eindringen und Schallbrücken hervorrufen. Für Mineralwolle als Schalldämmung gibt es keine akustischen Nachweise. Mit weichen Materialien und einer sehr sauberen Ausführung sind lediglich die Mindestanforderungen nachweisbar. Bei härteren Materialien wie Polystyrol oder Bauschaum sind selbst die Mindestanforderungen gefährdet.

 

Bildquelle: Schöck Bauteile GmbH/ bpr

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