Mein Laub oder dein Laub? – Nachbar muss Reinigung zahlen
 
    
    
    
      
    Der Fall
Im konkreten Fall war ein Grundstückseigentümer für mehrere Bäume verantwortlich, die nach landesrechtlichen Bestimmungen allgemein den Grenzabstand verletzten. Eine Beseitigung der Bäume war wegen des Ablaufs der entsprechenden Fristen allerdings nicht mehr durchsetzbar. Es blieb jedoch noch die Frage nach der übermäßigen Belastung der Nachbarn mit dem Laub der Bäume im Raume stehen.
Das Urteil
Dieser Punkt erwies sich unter den genannten Umständen als relevant. Die Bäume blieben zwar stehen. Aber immerhin gestand der Bundesgerichtshof nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in letzter Instanz den Nachbarn einen Ausgleichsanspruch für den erhöhten Reinigungsaufwand durch die großen Mengen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen zu. Die erhebliche Menge an Laub war in diesem Fall also als nicht mehr als hinnehmbar zu bezeichnen.
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS
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