Schon mal an barrierefreies Wohnen gedacht?

Jünger werden wir ja alle nicht. Und obwohl es viele Möglichkeiten gibt, lange gesund und beweglich zu bleiben: Der natürliche Alterungsprozess lässt sich dennoch nicht ungeschehen machen. Für Haus- und Wohnungsbesitzer stellt sich somit irgendwann die Frage nach Barrierefreiheit innerhalb der eigenen vier Wände. Ziele sind hauptsächlich, den Alltag der Bewohner deutlich komfortabler zu gestalten und trotz körperlicher Handicaps eine selbstständige Lebensführung für einen möglichst langen Zeitraum sicherzustellen. Hört sich sehr kostenintensiv an und ist es tatsächlich auch. Denn barrierefreies Wohnen ist mehr als die Aluprofilrampe vor der Haustreppe oder die Demontage störender Türschwellen. Und: Es gibt zwar einige Gemeinsamkeiten zwischen „barrierefreier“ und „behindertengerechter“ Ausstattung, aber dennoch gibt es einen gewaltigen Unterschied!

Barrierefreie Möglichkeiten

In Deutschland findet sich die Definitionen für barrierefreies Wohnen in einer speziellen und recht umfangreichen DIN, der 18040 Teil 1, festgeschrieben. Zu den hauptsächlichen Merkmalen zählen, dass Räume in solchen Immobilien von ihrer Fläche her großzügiger gestaltet sind und mindestens Wendemöglichkeiten für einen Rollstuhlfahrer besitzen, was sich selbstverständlich ebenfalls auf die Türbreiten innen und außen bezieht. Ebenfalls großzügiger muss die Bewegungsfreiheit auf Balkonen und Terrassen sowie innerhalb des gesamten Sanitärbereichs sein. Im Bad gehört ferner dazu, dass den Bewohnern ebenerdiges Duschen ermöglicht wird. Und neben WC sowie dem Waschbecken macht es Sinn, stabile Haltegriffe zu montieren.

Ob nun eigenes Haus oder lediglich eine Eigentumswohnung, generell muss jeder Raum der Immobilie auf den Prüfstand. Mitunter geht es dann auch um größere bauliche Veränderungen, wenn beispielsweise zwischen den Küchenzeilen der Abstand vergrößert oder ein Spülbecken unterfahrbar gestaltet werden soll. Machbar ist vieles, selbst in jahrzehntealten Bauten. Aber ganz billig sind solche Umbaumaßnahmen leider nie.

Frühzeitig einplanen

Oft kommen gerade die etwas älteren Haus- und Wohnungsbesitzer schon mit der Planung und erst recht nicht mit der Bauausführung allein klar, müssen einen Architekten und Fachbetriebe bemühen sowie ganz zum Anfang natürlich ihre Hausbank aufsuchen. Während dabei zwei durchschnittlich verdienende, jüngere Menschen bei ihrem Bankberater sicherlich nicht auf unlösbare Schwierigkeiten stoßen, werden die „Best Ager“ ab 60+ bei einer gewünschten Fremdfinanzierung allerdings einige Hürden zu überwinden haben; zumindest bei einigen Banken und Sparkassen, bei denen es ab einem bestimmten Alter keine Baudarlehen oder anderen Kredite mehr gibt. Daher sollte bereits in jungen Jahren an „später“ gedacht werden. Denn wer auf eine barrierefreie Wohnung aufrüsten will, sollte schon mit Kosten rechnen, die bei 10.000,- € beginnen und möglicherweise erst im mittleren fünfstelligen Eurobereich enden.

Außerdem muss oft bedacht werden, dass ein Fall eingeschränkter Mobilität sehr plötzlich eintreten kann, sei es krankheitsbedingt oder durch einen Unfall. Für einen Umbau auf Barrierefreiheit ist es dann oftmals schon zu spät, da weder Zeit noch Möglichkeiten zur Verfügung stehen, das Projekt in die Wege zu leiten. Es lohnt sich also in jedem Fall, frühzeitig über Barrierefreiheit nachzudenken; zumal der erweiterte Komfort ja auch für Menschen ohne Einschränkung angenehm sein kann.

Die Finanzierung

Neben zinsgünstigen Darlehen aus den sogenannten Wohn-Riester-Bausparverträgen, die von den Sparkassen relativ günstig für altersgerechte Umbauten gewährt werden, lassen sich unter Umständen auch Fördermittel vom Staat in Anspruch nehmen. Das wird allerdings, zumindest in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern, recht unterschiedlich praktiziert. Wer eigenen Wohnraum barrierefrei umbauen will, vielleicht sogar, weil ein konkreter Pflegefall vorliegt oder sich anbahnen könnte, hat darüber hinaus noch einige andere Anlaufstellen, die sich als Kosten(mit)träger engagieren könnten. Das wären zum Beispiel:

  • die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau,
  • ausgewählte gemeinnützige Stiftungen;
  • die örtlichen Kranken-, Pflege- und Unfallkassen sowie die
  • Versorgungsämter der Bundesländer bei Vorlage eines Schwerbehinderten-Ausweises.

Es kann sich also durchaus lohnen, wenn sich Bauwillige bereits in der Planungsphase ihres Vorhabens über die bautechnischen und finanziellen Modalitäten ausführlich und sachkundig beraten lassen und erforderliche Umbauten auch perspektivisch angehen. Denn wie anfangs gesagt: Jünger werden wir alle nicht!

 

Bildquelle: © mariesacha - Fotolia.com

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