Hallo, ich weiss nur das er von Geberit ist, wie alt kann ich nicht einschätzen, das Haus wurde Anfang der 70er gebaut, vermutlich ist er ebenso alt. Kernpunkt der Frage wäre, gibt's es irgendeine Richtlinie, die dem Installateur Recht gibt, also dass eine Undichtigkeit in begrenztem (schwammig...) Umfang zu akzeptieren ist? Mit dieser Aussage versucht sich der gute Mann jetzt aus der Situation herauszuziehen. Ich scheue mich jetzt, einfach auf meine Kosten einen Sachverständigen zu beauftragen, wenn es tatsächlich so eine Richtlinie geben würde (wobei mir der logische Verstand sagt, dass das eigentlich nicht sein kann...) Aber man weiss ja nie... Lieben Gruß
Hallo, ich weiss nur das er von Geberit ist, wie alt kann ich nicht einschätzen, das Haus wurde Anfang der 70er gebaut, vermutlich ist er ebenso alt. Kernpunkt der Frage wäre, gibt's es irgendeine Richtlinie, die dem Installateur Recht gibt, also dass eine Undichtigkeit in begrenztem (schwammig...) Umfang zu akzeptieren ist? Mit dieser Aussage versucht sich der gute Mann jetzt aus der Situation herauszuziehen. Ich scheue mich jetzt, einfach auf meine Kosten einen Sachverständigen zu beauftragen, wenn es tatsächlich so eine Richtlinie geben würde (wobei mir der logische Verstand sagt, dass das eigentlich nicht sein kann...) Aber man weiss ja nie... Lieben Gruß