Grundstück eingrenzen: Wozu eigentlich?

Gartenzaun markiert Grundstück
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Aktualisiert am 05.12.2018
Klar, was ein Gartenzaun ist, weiß jeder. Und die meisten glauben auch zu wissen, wozu der Zaun gut ist. Doch stimmt das auch? Immerhin sind Zäune nur eine von vielen Möglichkeiten, wie man ein Grundstück eingrenzen kann. Was also haben Hecken, Büsche und Mauern gemeinsam? Welche Bedeutung kommt ihnen zu? Und was ist bei ihrer Nutzung zu beachten? Unsere neue Serie über Grundstücksgrenzen liefert die Antworten!

Linien ziehen

Es ist Tradition, dass der Grund und Boden, auf dem ein Wohnhaus steht, mit den verschiedensten Mitteln und Materialien umzäunt oder zumindest gekennzeichnet wird. Die Maßnahme existiert, seit der Mensch begonnen hat, sesshaft zu werden, und hatte über die Jahrhunderte hinweg fast immer dieselben Gründe. Hauptsächlich dienten solche Einfriedungen dazu, Grenzen zwischen Eigentum und öffentlichem Raum aufzuzeigen, was gleichzeitig eine mehr oder weniger verlässliche Schutzfunktion mit beinhaltete.

Ein weiterer praktischer Grund, sein Grundstück zweifelsfrei zu markieren: Zaun, Hecke oder Mauer sind die Visitenkarten des eigenen, privaten Territoriums. Sie sollen den guten Geschmack der Eigentümer an die Außenwelt übermitteln. Aber das ist noch nicht alles. Schließlich gibt es auch von gesetzgeberischer Seite einiges an Vorschriften zu beachten, mit denen wir uns in diesem ersten Teil unserer Serie befassen wollen.

In Grenzen halten

  • Neugierige Nachbarin schaut über den Zaun
    zur Bildreihe
    © eyeQ | Natürlich ist es wichtig, benachbarte Grundstücke voneinander abzugrenzen. Wer es dabei aber zu gut meint und ganze Schutzwälle…
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Haus- und Grundstückseigentümer schätzen das Glück einer störungsfreien Umgebung für die gesamte Familie. Sie müssen jedoch besonders an den Grenzen ihres Grundstücks berücksichtigen, dass auch mit der Nachbarschaft ein stressfreies und harmonisches Miteinander möglich bleibt. Rücksicht nehmen ist geboten, am besten auf gegenseitiger Basis. Die wichtigsten Regeln dazu finden sich in Deutschland etwa in den nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.

Darüber hinaus gibt es für die Gestaltung der Grundstücksgrenzen genau definierte Regeln innerhalb der Bebauungspläne von Städten und Gemeinden. Die ortsüblichen Einfriedungen können dabei sowohl als „symbolische Grenzen“, für die im Allgemeinen eine Höhe von 40 bis 90 cm gilt, als auch in Form von Mauern/ Zäunen bzw. lebenden Einfriedungen (plus Sichtschutz) zwischen 160 bis 190 cm Höhe ausgeführt sein.

Abgrenzung muss sein

Dennoch bestätigen bei einer Grenzbebauung Ausnahmen die Regel: So dürfen Zäune oder Mauern in München maximal 150 cm hoch sein, in Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es dagegen überhaupt kein Nachbarrecht. Und bundesweit gilt, dass die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden juristisch gesehen höher gestellt sind als die Bestimmungen des länderspezifischen Nachbarrechts.

Also lassen wir es einfach mit der Markierung? Dann kann ja auch nichts falsch laufen, oder? Irrtum: Auch wenn heutzutage der Zaun um das eigene Haus langsam zum Auslaufmodell wird, kann eine fehlende Grenzmarkierung zu erheblichen Problemen mir ungebetenen Besuchern führen. Wer solche „Gäste“ auf seinem Grundstück erwischt, verwirkt bei unklarer Grenzziehung sein Klagerecht in Sachen Hausfriedensbruch – selbst wenn die Eindringlinge wie in vielen Fällen auch noch Schäden verursachen.

Absicherung gefragt

  • Pool wird durch Gartenzaun abgesichert
    zur Bildreihe
    © Elenathewise | Wer einen Pool im Garten sein Eigen nennt, muss ganz besonders darauf achten, sein Grundstück gegen freien Zutritt von…
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Um rechtlichen Komplikationen vorzubeugen, wäre bereits eine niedrige Mauer, ein Zaun oder eine kleine Hecke ausreichend. Wichtig ist vor allem, dass die Grundstücksgrenze unmissverständlich erkennbar ist. Darüber hinaus sind besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, wenn sich auf dem Grundstück ein Gartenteich bzw. Pool oder ein ungesicherter Regenwasserbehälter befindet. Hier gelten die strengen Regelungen der Verkehrssicherungspflicht, nach denen Eigentümer verpflichtet sind, ihr Grundstück bzw. die Wasseroberfläche so abzusichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen können.

Sichtbare Eingrenzungen sind also nicht bloß ein Fall des individuellen Geschmacks. Wenn jedenfalls beim örtlichen Bauamt alles geregelt wurde und in trockenen Tüchern ist, empfiehlt sich auch ein Freundschaftsbesuch bei den Nachbarn. Warum diese Plauderei bei Kaffee und Kuchen niemals übergangen werden sollte, erklären wir im nächsten Teil unserer Serie: Die lieben Nachbarn und die Grenzbepflanzung.

Klar, was ein Gartenzaun ist, weiß jeder. Und die meisten glauben auch zu wissen, wozu der Zaun gut ist. Doch stimmt das auch? Immerhin sind Zäune nur eine von vielen Möglichkeiten, wie man ein Grundstück eingrenzen kann. Was also haben Hecken, Büsche und Mauern gemeinsam? Welche Bedeutung kommt ihnen zu? Und was ist bei ihrer Nutzung zu beachten? Unsere neue Serie über Grundstücksgrenzen liefert die Antworten!
  • Neugierige Nachbarin schaut über den Zaun
    © eyeQ | Natürlich ist es wichtig, benachbarte Grundstücke voneinander abzugrenzen. Wer es dabei aber zu gut meint und ganze Schutzwälle baut, könnte schnell die Rechte der Nachbarn verletzen. Besser vorher die nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen prüfen!
  • Pool wird durch Gartenzaun abgesichert
    © Elenathewise | Wer einen Pool im Garten sein Eigen nennt, muss ganz besonders darauf achten, sein Grundstück gegen freien Zutritt von außen ausreichend abzusichern. Das schreibt die Verkehrssicherungspflicht vor.
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