Der Energieausweis: Pflicht oder nicht?
Pflichtsache
Das Wichtigste vorweg: Wenn ein Energieausweis in die Jahre kommt, rechtzeitig tauschen! Bei den ersten Exemplaren dieses für Hausbesitzer wichtigen Dokuments dürfte die Gültigkeit bereits 2017 abgelaufen sein, denn der Gesetzgeber der 2007 in Kraft getretenen Richtlinien hat für die Ausstellung dieser wichtigen Gebäudedokumentationen zur Energiebilanz eine Gültigkeit von maximal zehn Jahren vorgesehen.
Nur kurz zur Erinnerung: Gebäudeeigentümer haben die Pflicht, ihren Verhandlungspartnern unaufgefordert einen gültigen und wirksamen Energieausweis vorzulegen, wenn die Immobilie vermietet oder verpachtet bzw. an einen neuen Eigentümer verkauft wird. Des Weiteren besteht in öffentlichen Räumen mit Publikumsverkehr unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Pflicht, dass der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt wird.
Eigentümer und Mieter
Für Eigentümer hat der Energieausweis, der länderspezifisch entsprechend abgewandelt in den meisten EU-Staaten bindendes Gesetz ist, besondere Brisanz. Immerhin ist er so bedeutend, dass er potenziellen Interessenten bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung vom Eigentümer vorzulegen und spätestens mit dem Vertragsabschluss auszuhändigen ist. Andernfalls lassen sich bereits abgeschlossene Miet- oder Kaufverträge sogar im Nachhinein gerichtlich anfechten. Zusätzlich droht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 15.000,- Euro.
Bei Mietsachen sieht das dann schon anders aus: In zweifellos guter Absicht und mit Ausrichtung auf eine zukunftssichere Energieeffizienz vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht, sind Experten hier der Meinung, dass sich das Interesse an dem Ausweis seitens der Mieter in Grenzen hält. Durch die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt, die in vielen europäischen Ländern mehr als akut ist, verschlechtern sich im Fall einer Nachfrage zu diesem Ausweis die Chancen von Mietinteressenten oft erheblich, sodass dieses wichtige Thema zu oft unter den Teppich gekehrt wird.
Der Geltungsbereich
Natürlich kann man sich fragen, wie es da um die länderübergreifende Vergleichbarkeit bestellt ist. Doch gerade in Österreich und Deutschland sind, obwohl die Berechnungsvorschriften, Inhalte und Anforderungen durch jedes der Bundesländer in eigener Zuständigkeit geregelt werden, viele technische Grundlagen und Normen weitestgehend identisch.
Zudem wird der Ausweis in seiner Geltung kontinuierlich erweitert. Für Neubauten ist dieses Dokument bereits seit einigen Jahren Pflicht. Aber auch die Notwendigkeit für ältere Bestandsbauten wurde zwischenzeitlich immer wieder präzisiert, so zum Beispiel
- ab 1. Juli 2008: für alle Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965;
- ab 1. Januar 2009: für später fertig errichtete Wohngebäude;
- ab 1. Juli 2009: für Nichtwohngebäude.
Wandel zur Qualitätsmarke
Inzwischen ist der Energie-Typenschein zu einer Art Gütesiegel für die meisten Gebäude geworden und spiegelt Energieeffizienz und -bedarf gleichermaßen in einer übersichtlichen Dokumentation wider. Letztere greift teilweise auf über drei Jahre hinweg gemessene und somit reale Werte zurück. Insbesondere den neuen Eigentümern und Mietern werden somit gleichzeitig wichtige Energiespar-Potenziale ausgezeigt und folgerichtige Impulse zur energetischen Optimierung der Gebäude gegeben.
Aber welche Bedeutung haben die teilweise farblich gestalteten Diagramme, Bezeichnungen und Zahlen eigentlich für ein Gebäude, seine Eigentümer oder die Mieter? Im zweiten Teil dieser Mini-Serie werfen wir einen genaueren Blick in das Dokument!
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