Kleinwindkraftanlagen: Endlich unabhängig dank Windenergie?
Wie viel Leistung darf es sein?
130 Jahre ist es jetzt her, dass ein besonders pfiffiger Elektroingenieur aus Schottland die Idee hatte, sein Feriendomizil mithilfe von Windkraft zu erleuchten. So richtig durchsetzen konnte sich das Prinzip der Windenergie-Nutzung jedoch erst angesichts der weltweiten Ölkrise in der 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts. Einige Jahre später gab es bereits die ersten Windparks. Eigenversorgung mit Elektroenergie ist seitdem aber auch ein Thema für viele Grundstücksbesitzer, die sich von ihren Stromanbietern unabhängig machen wollen.
Effektiv sind Windstärken um die 4 m/s durchaus anzustreben, wenn die erzeugte Menge Strom den eigenen Bedarf decken soll. Dabei muss es sich um einen über mehrere Monate tatsächlich gemessenen Durchschnittswert handeln. Mehr ist allerdings kaum nötig. Denn bei derzeitigen Jahreserträgen von 9 Cent/ kWh gilt es zu beachten, dass Resteinspeisungen sich wirtschaftlich nicht lohnen und eine überdimensionierte Anlage daher unrentabel ist. Als groben Ansatz zur Orientierung geben wir eine Übersicht zu den möglichen Erträgen.
Mögliche Erträge durch Windkraft
Nennleistung (kW) |
Windverhältnisse |
Jahresertrag (kWh) |
1,5 |
schwach (3 m/s) |
480 |
1,5 |
gut (4 m/s) |
1.270 |
1,5 |
sehr gut (5 m/s) |
2.250 |
3,5 |
schwach (3 m/s) |
770 |
3,5 |
gut (4 m/s) |
2.400 |
3,5 |
sehr gut (5 m/s) |
4.700 |
6,0 |
schwach (3 m/s) |
2.000 |
6,0 |
gut (4 m/s) |
5.800 |
6,0 |
gut (5 m/s) |
10.000 |
10,0 |
gut (3 m/s) |
3.000 |
10,0 |
gut (4 m/s) |
9.000 |
10,0 |
sehr gut (5 m/s) |
17.000 |
Quelle: Patrick Jüttemann, klein-windkraftanlagen.com
Kleines Rechenbeispiel
Eines bleibt jedoch zu bedenken: Selbst wenn vor Ort die Windparameter stimmen und für den Bau einer solchen Anlage sprechen, sind die Anschaffungskosten doch beachtlich. Mit einer Amortisation (je nach eigenem Stromverbrauch, Art der Finanzierung und der Entwicklung des Strompreises) kann unter Umständen erst nach 10 Jahren gerechnet werden.
Um konkreter zu werden, haben wir den „Kleinwindanlagen-Rechner“ benutzt, den Patrick Jüttemann auf seinem Portal zu Kleinwindkraftanlagen zur Verfügung stellt, und kamen dabei zu einem interessanten Ergebnis.
Die Ausgangssituation:
- Standort: Schleswig-Holstein (Hamburger Umland); 3,8 m/s Windgeschwindigkeit bei einer Messhöhe von 10 Metern;
- Windkraftanlage: 5 kW Nennleistung; horizontale Rotorachse (5,5 Meter Durchmesser);
- Stromerzeugung & Verbrauch: 4.357 kWh/ Jahr, ausschließlich Eigenverbrauch bei einem Strompreis von 28 Cent/ kWh und angenommener Strompreissteigerung um jährlich 2 Prozent;
- Investitionskosten: 25.000,- Euro (keine Fremdfinanzierung) sowie 375,- Euro Betriebskosten pro Jahr
Das Ergebnis: Es kommt zu einem buchhalterischen Minus in Höhe von 3.698,- Euro bei Stromgestehungskosten von 38,17 Cent je kWh und einer Amortisationsdauer von 24 Jahren.
Wer im eigenen Fall den Eindruck hat, der Rechner komme zu „fragwürdigen“ Ergebnissen, dem rät Portalbetreiber Patrick Jüttemann, den Wert des Eigenverbrauchs zu prüfen. Um die Amortisationszeiten praxisnah interpretieren zu können, empfiehlt es sich darüber hinaus, die Hilfeseite Funktionsweise des Tools auf oben genanntem Portal zu lesen.
Es sei darauf hingewiesen, dass sich die kommunizierten Beispielwerte bereits grundsätzlich verändern, wenn ein Standort mit günstigeren, also höheren Windgeschwindigkeiten gewählt wird. Die Refinanzierung der Investition wird bei einer Vergrößerung von Masthöhe bzw. dem Windraddurchmesser ebenfalls schneller erfolgen und auch die geplante Nennleistung der Kleinwindkraftanlage spielt eine ganz wesentliche Rolle.
Behördliche Regelungen und die liebe Nachbarschaft
Sowohl Behörden als auch Nachbarn sollten bereits während der frühen Planungsphase einer privaten Kleinwindkraftanlage unbedingt mit einbezogen werden. Während es für die kleinen Windräder bis zu einer Bauhöhe von zehn Metern in den meisten deutschen Bundesländern Ausnahmen bei der Einholung einer Genehmigung gibt, führt bei den größeren Anlagen kein Weg am Bauamt vorbei. Die erteilte Erlaubnis bezieht sich allerdings lediglich auf den Bau und nicht auf den dauerhaften Betrieb der Anlage.
Der Betrieb wird nämlich genau dann gefährdet sein, wenn sich ein neu zugezogener Nachbar von der Anlage gestört fühlt. Im schlimmsten Fall kann so eine Situation mit einem Rückbau der Anlage enden. Ein Gespräch mit den Bewohnern der umliegenden Häuser ist zwar nicht Pflicht, sollte aber im Interesse eines gesunden nachbarschaftlichen Verhältnisses rechtzeitig geführt werden. So lässt sich späteren Streitigkeiten aus dem Weg gehen. Doch welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es gegenwärtig überhaupt, um private Kleinwindkraftanlagen zu errichten? Das verraten wir im nächsten Teil unserer kleinen Serie: Private Windenergieanlagen nutzen.
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