Sicher bauen - gegen Zahlungsausfall schützen
Sicher bauen mit Darlehensabsicherung
Im ersten Teil dieser Mini-Serie wurden die wichtigsten Lösungen vorgestellt, den Hausbau gegen Personen- oder Sachschäden abzusichern. Doch dem Projekt Eigenheim droht nicht nur Gefahr durch Stürme, Feuer und Unfallgefahr. Auch ein Zahlungsausfall bei den Kreditraten kann für den Traum von den eigenen vier Wänden das Ende bedeuten. Bleiben die monatlichen Ratenzahlungen aus, ist das Haus schnell weg. Ganz gleich, ob der Kreditnehmer arbeitslos, krank oder sogar verstorben ist. Und dieses finanzielle Risiko für das neue Eigenheim geht dabei weit über die eigentliche Bauphase hinaus.
Praktischerweise bieten Banken oft gleich von sich aus einen Versicherungsschutz gegen Zahlungsausfälle an und machen diesen nicht selten sogar zur Bedingung für einen Kreditvertrag. Doch ist das immer die beste Lösung? Welche Alternativen hat ein Bauherr, Darelehensabsicherung zu betreiben? Wie also ist es möglich, auch in finanzieller Hinsicht sicher zu bauen?
Die Restschuldversicherung
Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Abwandlung der Risikolebensversicherung, die speziell von Banken angeboten wird. Sie deckt in erster Linie eine Zahlungsunfähigkeit durch den Todesfall des Darlehensnehmers ab. Die Bankkredite werden gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert, indem - wie bei Versicherungen üblich - vom Kreditnehmer eine zusätzliche Prämie geleistet wird. Wie die Risikolebensversicherung tritt die Restschuldversicherung aber nur im konkreten Bedarfsfall ein. Wird ein Kredit ohne Zwischenfälle abgetragen, kommt es auch nicht zur Versicherungsleistung. Eine Kapitalausschüttung wie bei einer Kapitallebensversicherung findet also nicht statt. Dafür ist die Versicherung im Vergleich auch um einiges günstiger.
Gegenüber der üblichen Risikolebensversicherung zeichnet sich die Restschuldversicherung dadurch aus, dass die Versicherungssumme nicht gleich bleibt, sondern mit der Restschuld des Darlehens schrumpft. Folglich sinken auch die monatlichen Beiträge, d.h. die Restschuldversicherung wird mit fortschreitender Dauer günstiger. Es gibt jedoch unterschiedliche Modelle, die mal eine lineare Senkung der Versicherungssumme vorsehen, mal eine dynamische, die sich dem Tilgungsplan des Darlehens anpasst. Damit die Versicherungssumme und die tatsächliche Restschuld nicht plötzlich auseinanderklaffen, sollte eine lineare Absenkung vermieden werden. Denn gerade zu Beginn der Tilgungsphase liegt der Zinsanteil der Raten weit über dem Tilgungsanteil, d.h. die Abtragung der Schulden geht anfangs nur langsam voran. Eine linear sinkende Versicherungssumme würde in dieser Phase dem Tilgungsplan vorauseilen. Schlecht, wenn man sicher bauen will.
Der eigentliche Zwecke der Restschuldversicherung ist es, die Familie des Verstorbenen vor der Zahlungsunfähigkeit und dem Verlust des Hauses zu bewahren. Es gibt aber noch weitere Leistungen, die sich bei der Versicherung hinzubuchen lassen. Dazu zählen vor allem die Arbeitsunfähigkeit und die Arbeitslosigkeit. In beiden Fällen übernimmt die Versicherung die Ableistung der monatlichen Kreditraten, wenn das Einkommen ausbleibt. Dies gilt allerdings nur für einen bestimmten Gesamtbetrag und einen begrenzten Zeitraum. Da oftmals auch noch eine Karenzzeit hinzukommt - die Versicherung zahlt im Fall der Arbeitslosigkeit nicht unmittelbar, sondern springt nur mit Verzögerung ein -, muss persönlich erwogen werden, ob sich der nicht unerhebliche finanielle Aufwand durch die Zusatzleistungen lohnt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nicht nur die Restschuldversicherung bietet einen Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit. Die erste Wahl, um sich gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft abzusichern und damit gewissermaßen sicher zu bauen, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese springt im Falle einer durch Krankheit oder Körperverletzung verursachten Unfähigkeit, seinen bisherigen Beruf auszuüben, mit einem zuvor ausgehandelten Geldbetrag als monatliche Rente ein und ergänzt auf diesem Wege staatliche Vorsorgeprogramme. Denn Letztere reichen in den meisten Fällen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes aus, wenn das Einkommen fehlt. Gerade junge Bauherren sind davon betroffen, da sie in der Regel noch nicht allzu lange in die Pensionskassen einzahlen und entsprechend geringe Leistungen bei Eintreten der Berufsunfähigkeit erwarten können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt bereits bei einem Invaliditätsgrad von 50% in Kraft, greift also sehr viel früher als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur im Falle einer vollständigen Invalidität von 100% aktiv wird. Dafür ist die BU-Versicherung im Durchschnitt doppelt so teuer. Soll mit der BU-Versicherung primär eine Darlehensrate abgesichert werden, so ist dies in einer Zusatzpolice bereits im Vorfeld auszuhandeln, um Zahlungsausfälle durch unzureichende Deckungssummen zu vermeiden.
Erbringt der Bauherr auf seiner Baustelle Eigenleistungen, sollte er nicht vergessen, zusätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen. Denn ein Erwerbsausfall durch Unfälle wird durch eine BU-Versicherung nicht ausdrücklich gedeckt. Da die Unfallversicherung vorrangig der direkten Vorsorge für die Baustelle dient, wurde sie schon im Artikel Bauversicherungen behandelt.
Kapitallebensversicherungen
Noch vor wenigen Jahren war es in Deutschland eine beliebte Tilgungsoption, ein Festdarlehen mit der Abtretung einer Kapitallebensversicherung zu kombinieren. Dabei wird auf eine stetige Tilgung des Darlehens seitens des Kreditnehmers verzichtet. Stattdessen bedient dieser vorerst nur die Zinsen und zahlt darüber hinaus in seine Lebensversicherung ein. Wird diese schließlich ohne Zwischenfall endfällig, fließt der angesparte Kapitalertrag der Versicherung direkt in die Tilgung des Darlehens, womit dieses auf einen Schlag abgelöst ist.
Gesetzliche Änderungen sehen seit 2005 die Versteuerung von Erträgen aus Lebensversicherungen vor, zudem können Selbstnutzer einer Immobilie - anders als zukünftige Vermieter - die Zinsleistungen auf das Festdarlehen nicht steuerlich absetzen. Die Folge: Die Ablaufleistung der Versicherung ist bei zumutbaren Aufwänden nicht mehr ausreichend hoch, um die Darlehenssumme abzudecken, so dass Bauherren auch nach Fälligkeit der Lebensversicherung mit Schulden zurückbleiben. Das System, ein tilgungsfreies Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung zu verknüpfen, macht daher für Selbstnutzer inzwischen nur noch wenig Sinn, wenn sie auch in finanzieller Hinsicht sicher bauen wollen.
Fazit
An der Restschuldversicherung führt oft kein Weg vorbei, denn Banken machen den Abschluss einer solchen regelmäßig zur Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens. Wer allerdings schon eine Risikolebensversicherung besitzt, sollte diese beim Kreditinstitut geltend machen. Die Leistungen sind sehr ähnlich, so dass schnell eine Überversicherung droht.
Der zusätzliche finanzielle Aufwand für die Versicherung muss natürlich in die Berechnung der Baukosten miteinbezogen werden. Zubuchbare Leistungen sind daher genauestens abzuwägen: Eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit etwa treibt den Preis der Restschuldversicherung erheblich in die Höhe, wobei die Leistungen nur mit zahlreichen Einschränkungen erbracht werden.
Eine Alternative stellt hier die Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und ggf. einer Unfallversicherung dar, denn diese stellen sicher, dass der Kredit auch im Falle langfristiger Berufsausfälle bedient werden kann. Das Abdecken der Darlehenssumme mit einer Kapitallebensversicherung macht dagegen heute nur noch wenig Sinn und kann höchstens bei Bauprojekten, die von Anfang an als Mietobjekte vorgesehen sind, eine Rolle spielen. Insgesamt ist also etwas Übersicht gefragt, um die richtige Absicherung des Hausbaukapitals zu gewährleisten. Doch der Aufwand lohnt sich, wenn das bedeutet, auch in finanziellen Fragen sicher bauen zu können.
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