Bezahlbare Pelletheizung: Förderung nutzen
Zuschuss für die Öko-Heizung
Eine Dilemma: Wer sich zum ersten Mal intensiver mit der Planung einer Pelletheizung auseinander setzt, merkt schnell, dass hier im Vergleich zur Ölheizung oder Gasheizung deutlich höhere Anschaffungskosten lauern. Unser Artikel Was wird die Pelletheizung kosten? gibt einen ersten Überblick zu dieser Thematik. Hohe Preise sind jedoch bekanntlich kein gutes Verkaufsargument. Und das wiederum trifft den Staat, der sich einerseits Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen in den letzten Jahren verstärkt auf die Agenda gesetzt hat, andererseits aber auch junge Industriezweige fördern möchte.
Die Lösung dieses Dilemmas besteht darin, dass der Staat neben Ländern und Gemeinden eine direkte Unterstützung für die Anschaffung von Pellet-Heizsystemen zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich in der Regel um einmalige Zuschüsse im Wert von mehreren Tausend Euro. Aber auch vergünstigste Kredite können zu diesem Maßnahmenpaket zählen. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie mit den Kosten der Pelletheizung nicht ganz allein gelassen werden, was vielleicht den Aussschlag für eine Kaufentscheidung gibt. Allerdings sind auch gewisse Kriterien zu erfüllen, um für die Pelletheizung Förderung zu erhalten. Was also ist zu beachten?
Pelletheizung-Förderung in Österreich
In Österreich besteht die Förderung für Pelletheizungen aus einem pauschalen Zuschuss zu den Investitionskosten. Wird ein bestehender fossiler Heizkessel oder ein elektrischer Speicherofen durch eine Zentralheizung mit Pellet- oder Hackschnitzelbefeuerung ersetzt, kann mit einer staatlichen Förderung in Höhe von 2000 Euro gerechnet werden. Ersetzt der Pelletkessel dagegen eine bereits bestehende Holzheizung, die vor 2002 gebaut wurde, werden immerhin noch 800 Euro bezuschusst. Wird die alte Holzheizung nur um einen zusätzlichen Pelletofen ergänzt, so dass sich der Brennstoffverbrauch reduziert, gibt es eine Minimalförderung von 500 Euro. Voraussetzung ist jeweils, dass die Heizanlage privaten Zwecken dient, eine Nennleistung von 50 kW nicht überschreitet und einen Wirkungsgrad von mindestens 85% besitzt.
Die Antragstellung gestaltet sich allerdings etwas kompliziert. So ist bereits mit Planung der Heizungsanlage eine Online-Registrierung vorzunehmen, aufgrund derer die zulässigen finanziellen Mittel vorab reserviert werden. Von da an sind zwölf Wochen Zeit, die Pelletheizung in die Tat umzusetzen. Spätestens mit Ablauf dieser Frist muss dann unter Vorlage der Baunachweise der offizielle Antrag auf Förderung gestellt werden. Wer den Zeitraum jedoch ungenutzt verstreichen lässt, hat seine Chance verpasst. Denn eine zweite Registrierung ist nicht möglich.
Pelletheizung-Förderung in Deutschland
In Deutschland erfolgt die Pelletheizung-Förderung gestaffelt nach der Leistung der Anlage, wobei pro kW je 80 Euro an Fördermitteln erbracht werden. Allerdings gibt es Mindestfördersätze, die im Allgemeinen deutlich über dem österreichischen Pauschalbetrag liegen. Die Basisförderung sieht vor, dass ein Pelletkessel ohne Pufferspeicher mit mindestens 3000 Euro bezuschusst wird. Mitsamt Pufferspeicher beträgt die Mindestförderung dagegen 3500 Euro. Alternativ kann auch in Deutschland die Ergänzung der Heizung durch einen separaten Pelletofen erfolgen. Dieser muss aber eine Wassertasche aufweisen, mit der Wärmerückgewinnung aus den Abgasen betrieben wird. Hier winkt eine Förderung von mindestens 2000 Euro.
Wie in Österreich wird nur das Ersetzen einer fossil betriebenen Heizungsanlage durch einen Pelletkessel unterstützt. Der Antrag auf Förderung ist innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage zu stellen. Spätere Eingänge werden nicht berücksichtigt. Förderungsfähig sind dabei alle Anlagen in einem Leistungspektrum von 5-100 kW. Allerdings muss der Wirkungsgrad des Kessels mindestens 89% betragen. Im Falle des Pelletofens sind es sogar 90%. Eine Ergänzung um Zusatzförderungen, etwa für die Kombination mit einer Solarthermie- bzw. Wärmepumpen-Anlage (500 Euro), ist prinzipiell möglich.
Die Innovationsförderung
Alternativ zur Basisförderung kann in Deutschland auch die sogenannte Innovationsförderung in Anspruch genommen werden. Diese setzt jedoch voraus, dass ein Pelletkessel mit Brennwerttechnik oder eine Pelletheizung mit zusätzlichem Staubfilter zum Einsatz kommt. Der Clou: Mit der Innovationsförderung lassen sich auch Heizungsanlagen in Neubauten fördern! Die Mindestförderbeträge sind dabei genauso hoch wie in der Basisförderung. Für Bestandsgebäude fallen sie sogar noch einmal deutlich höher aus. Zu beachten ist allerdings, dass der Antrag hier schon vor Einbau der Heizung gestellt werden muss. Insbesondere darf vor Antragstellung noch kein Vertragsabschluss zum Einbau zustande gekommen sein. Werden diese Voraussetzungen beachtet, kann mit folgenden Mindestfördersätzen gerechnet werden:
Anlage mit Brennwerttechnik bzw. Staubfilter |
im Neubau mind. |
im Bestand mind. |
Pelletkessel ohne Pufferspeicher |
3000 Euro |
4500 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher |
3500 Euro |
5250 Euro |
Pelletofen mit Wassertasche und Staubfilter |
2000 Euro |
3000 Euro |
Zusammenfassung
Wie zu sehen war, ergeben sich schon auf staatlicher Ebene sehr fassettenreiche Möglichkeiten zur Bezuschussung von Pelletheizungen. Dieser Rahmen wird im Weiteren noch durch eigenständige Fördermaßnahmen auf Länderebene ergänzt sowie durch kommunale Anreizprogramme. Daneben werden außerdem zinsgünstige Kredite, z.B. bei der deutschen KfW, angeboten, um den Einbau einer Pelletheizung finanziell realisieren zu können. Eine gute Orientierung für zusätzliche Fördermöglichkeiten in Österreich bietet der Förderungsüberblick von Propellets Austria. Eine übersichtliche Zusammenstellung für Deutschland hält wiederum die Förderfibel des Deutschen Pelletinstituts bereit. Tatsächlich ist es also doch keine so einsame Entscheidung, ob es am Ende für eine Pelletheizung reicht oder nicht.
Um aber schon vor jeder Einbaumaßnahme eine saubere Bilanz ziehen zu können, ob die Pelletheizung eine gelungene Investition bietet oder zum finanziellen Abenteuer gerät, ist auch der Verbrauch der Pelletheizung in die Bilanzrechnung mit einzubeziehen. Worauf dabei ganz besonders zu achten ist, verrät unser Artikel Pelletheizung: Verbrauch bemessen.
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