Hallo, muss die Eigentümergemeinschaft auch zuststimmen, wenn die tragende Wand früher bereits einmal durchbrochen war (es ist ein Überlagervorhanden) aber von einem späteren Eigentümer (vormir) wieder zugemacht wurde?
Es handelt sich hier nämlich umeine Altbauwohnung di evon einem Bauträger saniert wurde. Ein Raum wurde abgetrennt und als Einlagerungsraum gewidment. Ich möchte hier wieder den Zugang direkt von der wohnung haben. D.h. ich würde den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Benötigt das ebenso die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?
Hallo, muss die Eigentümergemeinschaft auch zuststimmen, wenn die tragende Wand früher bereits einmal durchbrochen war (es ist ein Überlagervorhanden) aber von einem späteren Eigentümer (vormir) wieder zugemacht wurde?
Es handelt sich hier nämlich umeine Altbauwohnung di evon einem Bauträger saniert wurde. Ein Raum wurde abgetrennt und als Einlagerungsraum gewidment. Ich möchte hier wieder den Zugang direkt von der wohnung haben. D.h. ich würde den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Benötigt das ebenso die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?